AGBs Tanzbetrieb
§ 1 Die laufenden Kursgebühren werden vor Antritt eines Trainings fällig. Sie sind bis zum 10. des Monats zu überweisen oder in bar zu entrichten.
§ 2 Die Kursgebühr ist dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen.
§ 3 Die 10er-Karte ist 6 Monate ab der ersten Einlösung gültig.
§ 4 Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird keine Haftung übernommen, außer im Falle grober nachweislicher Fahrlässigkeit des Trainers.
§ 5 Während der Schulferien und Feiertage des Bundeslandes Sachsen-Anhalt findet kein regulärer Unterricht statt. Ob Kurse dennoch angeboten werden ist dem Kursplan zu entnehmen.
§ 6 Versäumte Kurse können nur nach Absprache und Kapazitäten der Parallelkurse nachgeholt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf das Nachholen verpasster Kurstermine.
§ 7 Bei Ausfall eines Kurses aufgrund von Krankheit oder Urlaub des Trainers wird Ersatz oder die Möglichkeit einer Nachholstunde angeboten.
§ 8 Bei Krankheit eines Teilnehmers erfolgt die Gutschrift oder gegebenfalls das Aussetzen des Vertrages um jedoch max. 2 Monate. Dies bedarf eines schriftlichen ärztlichen Nachweises.
§ 9 Im Falle einer Schwangerschaft bestehen gesonderte Kündigungs- und Pausiermodalitäten.
§ 10 Bei Kursbelegungszahlen mit weniger als 4 Personen besteht die Möglichkeit der kurzfristigen Absage und des Zusammenlegens von Kursen.
§ 11 Kündigungen bedürfen der schriftlichen Form und sind 4 Wochen vor dem Ende der vertraglichen Laufzeit fällig. Der Vertrag verlängert sich sonst automatisch um die weitere Mindestvertragslaufzeit.
§ 12 Vertragsmitglieder des Tanzbetriebs erhalten 10% Rabatt auf alle zusätzlich stattfindenden Workshops in den Räumlichkeiten des Studios.
§ 13 Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
Halle(Saale), 03.01.2014